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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL TuZErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt)
Redaktionelle Abkürzung
RL TuZErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27400

Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erlasses vom 4. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1834)