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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RL TuZErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt)
Redaktionelle Abkürzung
RL TuZErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27400

4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist ein zielorientiertes Konzept. In der Projektbeschreibung sind

  • die Ausgangssituation,

  • die Ziele des Projekts,

  • die Adressatinnen und Adressaten,

  • die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner,

  • die Umsetzung,

  • die Kosten und Finanzierung,

  • die Information der Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe

ausreichend darzulegen.

4.2 Darüber hinaus hat der Antragsteller darzulegen, anhand welcher Indikatoren die Zielerreichung messbar sein wird und wie die Auswertung der Projektergebnisse erfolgen wird.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 8. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 539)