Abschnitt 7 GDBErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Bereitstellung von Geobasisdaten (Bereitstellungserlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- GDBErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Dieser RdErl. tritt am 1. 2. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. vom 21. Dezember 2022 (Nds. MBl. 2023 S. 38)
An
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
die anderen behördlichen Vermessungsstellen
die Kommunalen Körperschaften