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  • ab 01.02.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 GDBErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Bereitstellung von Geobasisdaten (Bereitstellungserlass)
Redaktionelle Abkürzung
GDBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Dieser RdErl. tritt am 1. 2. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. vom 21. Dezember 2022 (Nds. MBl. 2023 S. 38)

An
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
die anderen behördlichen Vermessungsstellen
die Kommunalen Körperschaften