§ 3 NQG - Verhältnis quartiersbezogener Aufwertungsmaßnahmen zu den Aufgaben der Gemeinde
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz - NQG)
- Amtliche Abkürzung
- NQG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21075
1Die Durchführung von quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen darf die Gemeinde nicht von ihren im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgaben entlasten. 2Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich an den Maßnahmen finanziell zu beteiligen, es sei denn, dass sie nach § 10 Abs. 1 abgabepflichtig ist.