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  • ab 08.05.2021 (aktuelle Fassung)

§ 3 NQG - Verhältnis quartiersbezogener Aufwertungsmaßnahmen zu den Aufgaben der Gemeinde

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz - NQG)
Amtliche Abkürzung
NQG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

1Die Durchführung von quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen darf die Gemeinde nicht von ihren im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit liegenden Aufgaben entlasten. 2Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich an den Maßnahmen finanziell zu beteiligen, es sei denn, dass sie nach § 10 Abs. 1 abgabepflichtig ist.