Touristische Hinweisschilder in der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Bibliographie
- Titel
- Touristische Hinweisschilder in der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- TourHWSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92200
Gem. RdErl. d. MW, d. MI, d. ML u. d. MU v. 21. 12. 2020
Vom 21. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1653)
- 43.2-31024/0002 -
- VORIS 92200 -
Bezug: Gem. RdErl. v. 20. 12. 2013 (Nds. MBl. S. 36), geändert durch
Gem. RdErl. v. 4. 11. 2019 (Nds. MBl. S. 1483)
- VORIS 92200 -
Bei der Werbung im Umfeld von Straßen können private Interessen und öffentliche Belange miteinander im Konflikt stehen.
In Niedersachsen bildet der Tourismus einen wesentlichen Wirtschaftszweig. Ein wichtiger Faktor hierfür ist eine noch weitgehend unzerstörte Landschaft. Dazu gehört auch, dass das Landschaftsbild nicht durch eine Vielzahl von Werbeanlagen verstellt oder beeinträchtigt wird.
Es gibt daneben ein berechtigtes Interesse insbesondere touristisch ausgerichteter Betriebe, für ihr Angebot zu werben.