Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.05.1995, Az.: 10 L 345/93

Niedersachsen; Kommunalwahlen; Art und Weise der Kennzeichnung; Stimmzettel; Ungültigkeit des Stimmzettels

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.05.1995
Aktenzeichen
10 L 345/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:0530.10L345.93.0A

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerwG - 27.09.1995 - AZ: BVerwG 7 B 342.95

Fundstellen

  • ND MBl 1996, 165
  • NdsVBl 1995, 209

Amtlicher Leitsatz

Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen können die abgegebenen Stimmen auf den Stimmzetteln auch durch einen Schrägstrich in dem für die Stimmabgabe vorgesehenen Feld gekennzeichnet werden. Zweifel an der Kennzeichnungsabsicht, die sich nicht ohne weiteres klären lassen, führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels oder der einzelnen Stimmabgabe.