Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 16.03.1994, Az.: 2 U 203/93

Originalrücktrittsschreiben; Monatsfrist; Rücktritt; Schriftform; Krankenversicherungsantrag

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
16.03.1994
Aktenzeichen
2 U 203/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 16528
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:0316.2U203.93.0A

Fundstelle

  • VersR 1995, 157-158 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Zugang einer Fotokopie des noch im Postlauf befindlichen Originalrücktrittsschreibens des Versicherers innerhalb der Monatsfrist reicht bei vereinbarter Schriftform für einen rechtzeitigen Rücktritt nach § 20 VVG nicht aus.

2. Der Lebensversicherer erlangt Kenntnis von einem Rücktrittsgrund i. S. v. § 16 VVG, wenn der VN diesen im Zusammenhang mit dem deswegen erfolgten Rücktritt des zum selben Konzernverbund gehörenden Krankenversicherers mit dem für beide Versicherer als "Bezirksleitung" tätigen Agenten erörtert, der zeitgleich den Lebens- wie den Krankenversicherungsantrag aufgenommen hatte.