Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 09.03.1994, Az.: 2 U 7/94
Gekippter Fensterflügel; Fahrlässigkeit des VN; Verlassen des Grundstücks
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 09.03.1994
- Aktenzeichen
- 2 U 7/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 16521
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1994:0309.2U7.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 61 VVG
- § 9 Nr. 1a VHB 84
Fundstelle
- VersR 1995, 291 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Verlassen eines ebenerdigen Einfamilienhauses bei gekipptem Fensterflügel begründet nicht generell den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.
2. Zum Nachweis des subjektiven Tatbestands der groben Fahrlässigkeit hat der Versicherer die plausibel erscheinende Darstellung des VN bei seiner Anhörung zu widerlegen, daß er an sich im Bekanntenkreis wegen seiner Vorsicht beim Verlassen des Grundstücks sogar schon belächelt worden sei, im konkreten Fall auf für ihn unerklärliche Weise aber trotzdem ein Fenster nicht verschlossen habe.