Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 15.03.1994, Az.: 5 U 152/93

Verdachtsdiagnose; Hodentorsion; Gebotene Freilegung; Beweislast der Behandlungsseite; Erhaltung eines Hodens; Operation

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
15.03.1994
Aktenzeichen
5 U 152/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 16525
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:0315.5U152.93.0A

Fundstelle

  • VersR 1995, 96 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur medizinisch zwingend gebotenen, unverzüglichen operativen Freilegung bei einer Verdachtsdiagnose "Hodentorsion".

2. Die Behandlungsseite muß den Beweis dafür erbringen, daß sich der Patient auch nach umfassender Beratung nicht der allein indizierten, mit keinen besonderen Risiken verbundenen Operation zur Erhaltung eines Hodens unterzogen hätte und daß die Operation wegen zu später Vorstellung beim Arzt erfolglos geblieben wäre.