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  • ab 01.10.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 AnzErstRdErl - Anzeige

Bibliographie

Titel
Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
Redaktionelle Abkürzung
AnzErstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

2.1 Die von der Agentur für Arbeit übersandte CD-ROM mit dem Bearbeitungsprogramm Rehadat-Elan ist von allen Dienststellen i. S. des § 6 Abs. 1 NPersVG zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass es sich um die aktuelle Version für das betreffende Anzeigejahr handelt (§ 80 Abs. 6 SGB IX).

Abweichend von Satz 1 füllen Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten das Papierformular aus, das selbst bestellt werden muss.

Soweit Dienststellen bis Mitte Januar noch keine CD-ROM erhalten haben oder das Papierformular bestellen wollen, beantragen sie diese im Internet unter www.rehadat-elan.de. Sollte die Dienststelle bislang nicht über eine eigene Betriebsnummer verfügen, so muss diese beim Betriebsnummern-Service www.arbeitsagentur.de beantragt werden.

2.2 Dienststellen, deren Bedienstete Geschäftsbereichen mehrerer oberster Landesbehörden angehören, müssen die Anzeige gesondert für jeden Geschäftsbereich erstatten. Dementsprechend ist auch das Verzeichnis der bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen (Verzeichnis nach § 80 Abs. 1 SGB IX) gesondert für jeden Geschäftsbereich zu führen.

2.3 Alle öffentlichen niedersächsischen Schulen nutzen einen im Internet unter www.soziales.niedersachsen.de zur Verfügung gestellten gesonderten Vordruck (weiter mit Nummer 4.2.).