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  • ab 01.10.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 AnzErstRdErl - Ausgleichsabgabe

Bibliographie

Titel
Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
Redaktionelle Abkürzung
AnzErstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Das LS - Außenstelle Lüneburg veranlasst die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Haushaltsmittel werden bei Kapitel 13 99 Titel 542 01-0 Verfügung gestellt.