Abschnitt 9 AnzErstRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
- Redaktionelle Abkürzung
- AnzErstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 10. 2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung