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  • ab 01.10.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 AnzErstRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Erstattung der Anzeigen nach § 80 Abs. 2 SGB IX
Redaktionelle Abkürzung
AnzErstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 10. 2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung