Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 29.12.1994 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 StrVÜRRdErl - 4. Öffentlichkeitsarbeit

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden
Redaktionelle Abkürzung
StrVÜRRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21014000000011

Die präventive Wirkung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kann durch umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit entscheidend verbessert werden. Soweit es zweckmäßig erscheint, können bevorstehende Maßnahmen angekündigt werden. Bei der Berichterstattung ist darauf zu achten, daß nicht nur Ergebnis, sondern auch die Gründe für die Erforderlichkeit der Verkehrsüberwachung herausgestellt werden.