Abschnitt 4 StrVÜRRdErl - 4. Öffentlichkeitsarbeit
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden
- Redaktionelle Abkürzung
- StrVÜRRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21014000000011
Die präventive Wirkung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kann durch umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit entscheidend verbessert werden. Soweit es zweckmäßig erscheint, können bevorstehende Maßnahmen angekündigt werden. Bei der Berichterstattung ist darauf zu achten, daß nicht nur Ergebnis, sondern auch die Gründe für die Erforderlichkeit der Verkehrsüberwachung herausgestellt werden.