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  • ab 29.12.1994 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StrVÜRRdErl - 2. Ziel

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden
Redaktionelle Abkürzung
StrVÜRRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21014000000011

Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlaßt werden.