Abschnitt 2 StrVÜRRdErl - 2. Ziel
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden
- Redaktionelle Abkürzung
- StrVÜRRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21014000000011
Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlaßt werden.