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Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
EKN-AERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21067

RdErl. d. MS v. 23. 12. 2020 - 402-41553-6/4/2/0/1 -

Vom 23. Dezember 2020 (Nds. MBl. 2021 S. 10)

- VORIS 21067 -

Aufgrund des § 5 GEKN vom 7. 12. 2012 (Nds. GVBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. 9. 2017 (Nds. GVBl. S. 340), wird folgende Regelung über die Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) erlassen:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Voraussetzungen für die Gewährung der Aufwandsentschädigung1
Bemessung der Aufwandsentschädigung für Meldungen nach § 3 GEKN2
Übernahme von Meldungen von anderen Krebsregistern3
Meldungen zu Betroffenen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Niedersachsens4
Verfahren der Gewährung der Aufwandsentschädigung5
Schlussbestimmungen6