Abschnitt 3 EKN-AERdErl - Übernahme von Meldungen von anderen Krebsregistern
Bibliographie
- Titel
- Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- EKN-AERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21067
Für Meldungen von außerhalb Niedersachsens zu betroffenen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Niedersachsen kann dem abgebenden Krebsregister nach § 5 GEKN eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 448)