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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 EKN-AERdErl - Übernahme von Meldungen von anderen Krebsregistern

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
EKN-AERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21067

Für Meldungen von außerhalb Niedersachsens zu betroffenen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Niedersachsen kann dem abgebenden Krebsregister nach § 5 GEKN eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 448)