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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 EKN-AERdErl - Meldungen zu Betroffenen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Niedersachsens

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
EKN-AERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21067

Für Meldungen an das EKN zu betroffenen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Niedersachsens wird der oder dem Meldenden eine Aufwandsentschädigung nach § 5 GEKN nur gewährt, wenn dafür nicht anderweitig (z. B. durch ein anderes Landeskrebsregister) eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt wird.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 448)