Abschnitt 4 EKN-AERdErl - Meldungen zu Betroffenen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Niedersachsens
Bibliographie
- Titel
- Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- EKN-AERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21067
Für Meldungen an das EKN zu betroffenen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Niedersachsens wird der oder dem Meldenden eine Aufwandsentschädigung nach § 5 GEKN nur gewährt, wenn dafür nicht anderweitig (z. B. durch ein anderes Landeskrebsregister) eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 5. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 448)