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§ 4 ZustVO-FinB

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-FinB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen sind jeweils für den Bereich mehrerer Finanzämter nach Maßgabe der Anlage 3 zuständig für die Steuerfahndung sowie für die Aufgaben der Finanzbehörden in Straf- und Bußgeldverfahren nach dem Achten Teil der Abgabenordnung - ohne Kassen- und Vollstreckungsaufgaben -, auch soweit die Abgabenordnung durch Bundesrecht für entsprechend anwendbar erklärt worden ist.