Versionsverlauf

Pflichtfeld

Anlage 2b ZustVO-FinB - Grenzen für Umsatzerlöse und den steuerlichen Gewinn bei Unternehmen im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-FinB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

(zu § 3 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2)

______________________________________________________________________________
BetriebsartGrenzen
______________________________________________________________________________
HandelsbetriebUmsatzerlöse über 9 400 000 Euro
oder steuerlicher Gewinn über 370 000 Euro
FertigungsbetriebUmsatzerlöse über 5 800 000 Euro
oder steuerlicher Gewinn über 330 000 Euro
anderer LeistungsbetriebUmsatzerlöse über 7 500 000 Euro
oder steuerlicher Gewinn über 450 000 Euro
Betrieb der Land- und ForstwirtschaftUmsatzerlöse über 2 600 000 Euro
oder steuerlicher Gewinn über 135 000 Euro
Freiberuflicher BetriebUmsatzerlöse über 9 000 000 Euro
oder steuerlicher Gewinn über 1 000 000 Euro.