§ 45a NKWG - Anwendung von Vorschriften über die Wahl der Abgeordneten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
- Amtliche Abkürzung
- NKWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330010000000
Auf die Direktwahl finden die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 45b bis 45o oder aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz etwas anderes ergibt.