§ 45a NKWG - Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG-)
- Redaktionelle Abkürzung
- NKWG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330010000000
Auf die Wahl sowie die Abwahl des Bürgermeisters und des Landrats finden die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 45b bis 45j oder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung etwas anderes ergibt.