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§ 45a NKWG - Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG -)
Amtliche Abkürzung
NKWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330010000000

Auf die Direktwahl finden die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 45b bis 45j oder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung etwas anderes ergibt.