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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 13 APVO-TD-BergMarkD - Ergebnis der Laufbahnprüfung, Prüfungszeugnis, Berufsbezeichnung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bergdienst und den Markscheidedienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD-BergMarkD)
Amtliche Abkürzung
APVO-TD-BergMarkD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) 1Zur Ermittlung der Gesamtnote für die Laufbahnprüfung errechnet die oder der Vorsitzende den Mittelwert der Punktzahl der Bewertung der Hausarbeit, der Punktzahlen der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten, der Punktzahlen der Bewertungen der Leistungen in der mündlichen Prüfung sowie der Punktzahl der Ausbildungsnote, wobei die Punktzahl der Bewertung der Hausarbeit doppelt und die übrigen Punktzahlen einfach gewichtet werden. 2Der Mittelwert (Punktzahl der Gesamtnote) wird einer Note (Gesamtnote) zugeordnet.

(2) Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens "ausreichend (4)" lautet und höchstens zwei Prüfungsleistungen nicht mit mindestens "ausreichend (4)" bewertet worden sind.

(3) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt nach Abschluss der mündlichen Prüfung dem Prüfling die Bewertungen der mündlichen Prüfungsleistungen, das Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung sowie die Gesamtnote und die Punktzahl der Gesamtnote bekannt.

(4) Über die bestandene Laufbahnprüfung erhält die Referendarin oder der Referendar ein Prüfungszeugnis mit der Gesamtnote und der Punktzahl der Gesamtnote.

(5) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine schriftliche Mitteilung, in der die Bewertungen der Prüfungsleistungen und die Prüfungsinhalte anzugeben sind.

(6) 1Die bestandene Laufbahnprüfung für den Bergdienst berechtigt, die Berufsbezeichnung "Bergassessorin" oder "Bergassessor" zu führen. 2Die bestandene Laufbahnprüfung für den Markscheidedienst berechtigt, die Berufsbezeichnung "Bergvermessungsassessorin" oder "Bergvermessungsassessor" zu führen.