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  • ab 24.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL InsAzubi-Erl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (RL Insolvenzauszubildende)
Redaktionelle Abkürzung
RL InsAzubi-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes und des Bundes) mit Betriebsstätte oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 22. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1086)