Abschnitt 8 RL InsAzubi-Erl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (RL Insolvenzauszubildende)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL InsAzubi-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
Dieser Erl. tritt am 24.11.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 22. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1086)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)