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  • ab 24.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 RL InsAzubi-Erl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (RL Insolvenzauszubildende)
Redaktionelle Abkürzung
RL InsAzubi-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Dieser Erl. tritt am 24.11.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 22. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1086)

An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)