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  • ab 21.06.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL GrStipErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinien Gründungsstipendium)
Redaktionelle Abkürzung
RL GrStipErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

Gefördert werden die Ausgaben zur Gründung eines Unternehmens nach Nummer 1.1 und zum Lebensunterhalt der Gründerin oder des Gründers in Form eines personenbezogenen Stipendiums.

Außer Kraft am 1. Mai 2028 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 21. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 452)