Abschnitt 3 RL GrStipErl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinien Gründungsstipendium)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL GrStipErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
3.1 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die die Absicht verfolgen, ein Unternehmen nach Nummer 1.1 in Niedersachsen zu gründen. Der Unternehmenssitz muss während der gesamten Förderdauer in Niedersachsen liegen. Ebenso muss der Wohnsitz der Gründerin oder des Gründers zur Antragstellung und während der Stipendiumslaufzeit in Niedersachsen liegen.
3.2 Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu drei Personen ein Gründungstipendium beantragen. Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer des Teams stellt einen eigenständigen Antrag mit Bezug zu den anderen Anträgen. Aus den Anträgen muss eine nachvollziehbare Aufgabenaufteilung erkennbar sein.
Außer Kraft am 1. Mai 2028 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 21. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 452)