Abschnitt 5 RL GrStipErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinien Gründungsstipendium)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL GrStipErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Die Zuwendung wird als personenbezogenes Stipendium in gleichen monatlichen Raten gezahlt und soll dazu dienen, die Ausgaben des Gründungsvorhabens an sich und den Lebensunterhalt der Gründerin oder des Gründers zu decken. Die Höhe des Stipendiums beträgt 2 200 EUR monatlich je gründende Person mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung, die sich nicht im Status "Studierende" befinden. Studierende Gründende und Andere können anteilig mit 1 100 EUR monatlich unterstützt werden. Die Bestimmung der Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Ausbildungsstatus bei der Antragstellung.
5.3 In dem personenbezogenen Stipendium sind alle etwaigen Sozial- und sonstigen Versicherungsausgaben enthalten. Die Gründerinnen und Gründer sind für ihre Sozial- und sonstigen Versicherungsausgaben und die etwaige Abführung von Steuern selbst verantwortlich.
5.4 Die Höchstlaufzeit des Stipendiums beträgt zehn Monate. Es wird nur für volle Monate gewährt.
Außer Kraft am 1. Mai 2028 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 21. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 452)