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  • ab 01.10.1873 (aktuelle Fassung)

§ 7 VerwGFNKHLT

Bibliographie

Titel
Gesetz, betreffend die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landestheilen
Redaktionelle Abkürzung
VerwGFNKHLT,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100020000000

Die Vertheilung des für die Gemeindeangehörigen im Ganzen empfangenen Holzes hat der Gemeinderath nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 Nr. 1 und § 5 des Gesetzes vom 28. Juni 1865, jedoch bei vorzugsweiser Berücksichtigung der ärmeren Gemeindeangehörigen zu bewirken. ...