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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 3 APVO-TD-Eich - Dienstbezeichnungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den eichtechnischen Dienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD-Eich)
Amtliche Abkürzung
APVO-TD-Eich
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung ihres Einstiegsamtes mit dem Zusatz "Anwärterin" oder "Anwärter".