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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 10 APVO-TD-Eich - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den eichtechnischen Dienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD-Eich)
Amtliche Abkürzung
APVO-TD-Eich
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Auf die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Technische Dienste für den eichtechnischen Dienst und für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste für den eichtechnischen Dienst, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes vom 16. März 2007 (Nds. GVBl. S. 129) weiterhin anzuwenden.