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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück

Bibliographie

Titel
Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück
Redaktionelle Abkürzung
LAHSOSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

RdErl. d. MI v. 15.11.2018 - Z2.41-03111/2.24.1 -

Vom 15. November 2018 (Nds. MBl. S. 1254)

- VORIS 20411 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 12.8.2013 (Nds. MBl. S. 578)
    - VORIS 20411 -

  2. b)

    Gem. RdErl. d. MF u. d. übr. Min. v. 5.2.2015 (Nds. MBl. S. 260), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 7.2.2017 (Nds. MBl. S. 184)
    - VORIS 20443 -

Gemäß § 24 Abs. 4 i. V. m. Nummer 4 der Anlage 3 zu § 24 Abs. 4 NLVO führt der mit einem Bachelorgrad abgeschlossene Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück in Verbindung mit einer sechsmonatigen Einführung in die Laufbahnaufgaben (im Folgenden: Einführungszeit) zum Erwerb der Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die den Zugang für das erste Einstiegsamt eröffnet. Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses und zur Ausgestaltung der Einführungszeit ergehen folgende Bestimmungen und Hinweise:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Voraussetzungen für die Zulassung zur Einführungszeit1
Einstellungsbehörden2
Rechtsverhältnis während der Einführungszeit3
Ziel der Einführungszeit4
Durchführung der Einführungszeit5
Abschluss der Unterweisung6
Schlussbestimmungen7
AusbildungsnachweisAnlage 1
Nachweis über die Einführung in die Laufbahnaufgaben gemäß § 24 Abs. 4 i. V. m. Nummer 4 der Anlage 3 zu § 24 Abs. 4 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO)Anlage 2