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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LAHSOSRdErl - Einstellungsbehörden

Bibliographie

Titel
Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück
Redaktionelle Abkürzung
LAHSOSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Einstellungsbehörden können nach Maßgabe der Bestimmungen über die dienstrechtlichen Befugnisse alle Behörden des Landes, alle Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sein, die eine sachgemäße Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gewährleisten können.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 25. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 547)