Abschnitt 2 LAHSOSRdErl - Einstellungsbehörden
Bibliographie
- Titel
- Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück
- Redaktionelle Abkürzung
- LAHSOSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Einstellungsbehörden können nach Maßgabe der Bestimmungen über die dienstrechtlichen Befugnisse alle Behörden des Landes, alle Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sein, die eine sachgemäße Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gewährleisten können.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 Satz 1 des Runderlasses vom 15. November 2018 (Nds. MBl. S. 1254)