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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 LAHSOSRdErl - Nachweis über die Einführung in die Laufbahnaufgaben gemäß § 24 Abs. 4 i. V. m. Nummer 4 der Anlage 3 zu § 24 Abs. 4 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO)

Bibliographie

Titel
Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück
Redaktionelle Abkürzung
LAHSOSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

- Erwerb der Laufbahnbefähigung -

Frau/Herr

Vorname Name

geb. am

hat in der Zeit vom ...... bis ...... die nach § 24 Abs. 4 i. V. m. Nummer 4 der Anlage 3 zu § 24 Abs. 4 NLVO vorgeschriebene Einführung in die Laufbahnaufgaben (Einführungszeit) nach dem abgeschlossene Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück absolviert und damit die

Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste

in Niedersachsen erworben.

Die Befähigung eröffnet den Zugang für das erste Einstiegsamt der Laufbahn.

Dienstsiegel

Behörde

Datum, Unterschrift

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 Satz 1 des Runderlasses vom 15. November 2018 (Nds. MBl. S. 1254)