Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück
Bibliographie
- Titel
- Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück
- Redaktionelle Abkürzung
- LAHSOSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
RdErl. d. MI v. 15.11.2018 - Z2.41-03111/2.24.1 -
Vom 15. November 2018 (Nds. MBl. S. 1254)
Geändert durch RdErl. vom 25. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 547)
- VORIS 20411 -
Bezug:
- a)
RdErl. v. 12.8.2013 (Nds. MBl. S. 578)
- VORIS 20411 - - b)
Gem. RdErl. d. MF u. d. übr. Min. v. 10.11.2020 (Nds. MBl. S. 1424)
- VORIS 20443 -
Gemäß § 24 Abs. 4 i. V. m. Nummer 4 der Anlage 3 zu § 24 Abs. 4 NLVO führt der mit einem Bachelorgrad abgeschlossene Studiengang "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule Osnabrück in Verbindung mit einer sechsmonatigen Einführung in die Laufbahnaufgaben (im Folgenden: Einführungszeit) zum Erwerb der Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die den Zugang für das erste Einstiegsamt eröffnet. Zur Begründung des Ausbildungsverhältnisses und zur Ausgestaltung der Einführungszeit ergehen folgende Bestimmungen und Hinweise:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Voraussetzungen für die Zulassung zur Einführungszeit | 1 |
Einstellungsbehörden | 2 |
Rechtsverhältnis während der Einführungszeit | 3 |
Ziel der Einführungszeit | 4 |
Durchführung der Einführungszeit | 5 |
Abschluss der Unterweisung | 6 |
Schlussbestimmungen | 7 |
Ausbildungsnachweis | Anlage 1 |
Nachweis über die Einführung in die Laufbahnaufgaben gemäß § 24 Abs. 4 i. V. m. Nummer 4 der Anlage 3 zu § 24 Abs. 4 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) | Anlage 2 |
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 25. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 547)