§ 96 ZRHO - Sprache des Formblattes für Erledigungsstücke
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Das Formblatt in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung ist zu verwenden. Die Eintragungen können für die Nummern 8 bis 11 in deutscher Sprache erfolgen. Eintragungen in den Nummern 12 bis 15 (Bescheinigung über die Zustellung oder Nichtzustellung gemäß Artikel 10 der EG-Zustellungsverordnung) sind in einer der Amtssprachen des Übermittlungsstaates oder in einer sonstigen Sprache, die der Übermittlungsstaat zugelassen hat, abzufassen. Diese Sprachen ergeben sich aus dem Länderteil und dem Europäischen Justizportal, dort unter dem Stichwort Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen.