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§ 94 ZRHO - Form und Sprache des Ersuchens

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Das Ersuchen muss unter Verwendung des Formblattes in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung erstellt sein. Die vorgedruckten Teile können in jeder im Anwendungsbereich der EG-Zustellungsverordnung existierenden Amtssprache abgefasst sein. Die Eintragungen in das Formblatt müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sind die Eintragungen in einer anderen Sprache vorgenommen worden, kann das Ersuchen gemäß Abschnitt 9.2.2 des Formblatts in Anhang I unerledigt an die Übermittlungsstelle zurückgesandt werden (Artikel 6 Absatz 3 der EG-Zustellungsverordnung).