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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 SchLfzRegAV - Führung von Handblättern

Bibliographie

Titel
Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
SchLfzRegAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32340

5.1
Zu jedem Registerblatt ist ein Handblatt zu führen, das bei den Registerakten aufzubewahren ist.

5.2
Das Handblatt wird in einem mit doppelter Heftmechanik ausgestatteten Schnellhefter mit herausnehmbaren Einlegeblättern geführt, die in Farbe und Druckgestaltung den Einlegebogen des jeweiligen Registerblattes entsprechen, jedoch am Kopf mit der Kennzeichnung "Handblatt" versehen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)