Abschnitt 5 SchLfzRegAV - Führung von Handblättern
Bibliographie
- Titel
- Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchLfzRegAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32340
5.1
Zu jedem Registerblatt ist ein Handblatt zu führen, das bei den Registerakten aufzubewahren ist.
5.2
Das Handblatt wird in einem mit doppelter Heftmechanik ausgestatteten Schnellhefter mit herausnehmbaren Einlegeblättern geführt, die in Farbe und Druckgestaltung den Einlegebogen des jeweiligen Registerblattes entsprechen, jedoch am Kopf mit der Kennzeichnung "Handblatt" versehen sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)