Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
- Amtliche Abkürzung
- RIT
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Erl. d. MK v. 26.2.2020 - 51.2-51311/12 -
Vom 26. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 293)
Zuletzt geändert durch Erl. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)
- VORIS 21133 -
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage | 1 |
Gegenstand der Förderung | 2 |
Zuwendungsempfänger | 3 |
Zuwendungsvoraussetzungen | 4 |
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung | 5 |
Sonstige Zuwendungsbestimmung | 6 |
Anweisungen zum Verfahren | 7 |
Schlussbestimmungen | 8 |
Berechnungsgrundlage für den Verfügungsrahmen nach Nummer 7.3 der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschlung (RIT)" | Anlage |
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)