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  • ab 25.05.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage RIStErl - Verfahrensdarstellung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit und von erfolgreichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Transformationsprozessen in Innenstädten ("Resiliente Innenstädte")
Redaktionelle Abkürzung
RIStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Das Programm "Resiliente Innenstädte" ist als integrierte territoriale Entwicklung gemäß Artikel 28 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 ausgelegt.

Im Vorfeld der Projektförderung genehmigt die Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ die territorialen Strategien der Kommunen als Grundlage für die Projektumsetzung, erstellt einen Bescheid über die Aufnahme der Kommunen in das Programm "Resiliente Innenstädte" und weist auf die Reservierung der jeweiligen Budgets für die gesamte Förderperiode hin.

In der territorialen Strategie muss die Einbindung von Partnern für die Ausarbeitung und Durchführung der Strategie beschrieben werden. Die Förderwürdigkeitsprüfung der Projekte in den Kommunen erfolgt eigenständig durch eine Steuerungsgruppe, in der neben kommunalen Vertreterinnen und Vertretern auch Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner, die inhaltlich die Handlungsfelder der Strategie abdecken, Mitglieder sind. Die Steuerungsgruppen wählen die Projekte auf Grundlage der Mindest- und Qualitätskriterien aus, die im Einklang mit den Vorgaben aus den Artikeln 29 und 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 in den territorialen Strategien für das Programm "Resiliente Innenstädte" erarbeitet wurden.

Die Projekte müssen der Umsetzung der genehmigten territorialen Strategie für das Programm "Resiliente Innenstädte" dienen.

Die Förderfähigkeitsprüfung sowie die Bewilligung und finanzielle Bearbeitung der Projekte erfolgt über die NBank.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8.1 des Erlasses vom 25. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 682)