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Abschnitt 4 RIT - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
Amtliche Abkürzung
RIT
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

4.1 Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 8.4.2019 begonnen wurden und bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sind.

4.2 Gefördert werden die entstandenen Ausgaben für die in Nummer 2 genannten geschaffenen Plätze, wenn sie

4.2.1
für investive Maßnahmen und Ausstattung entstanden sind und

4.2.2
nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)