Abschnitt 4 RIT - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
- Amtliche Abkürzung
- RIT
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
4.1 Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 8.4.2019 begonnen wurden und bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sind.
4.2 Gefördert werden die entstandenen Ausgaben für die in Nummer 2 genannten geschaffenen Plätze, wenn sie
4.2.1
für investive Maßnahmen und Ausstattung entstanden sind und
4.2.2
nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)