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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RIT - Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
Amtliche Abkürzung
RIT
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 7 200 EUR pro Platz.

5.3 Wird mit der Maßnahme nicht ausschließlich der Zuwendungszweck verfolgt (z. B. gleichzeitige Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren oder Umbaumaßnahmen bei bereits bestehenden Betreuungsplätzen), ist nur der Ausgabenanteil zuwendungsfähig, der dem Anteil der geschaffenen neuen Plätze für Kinder über drei Jahren an den Gesamtplätzen entspricht.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 26. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 293)