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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RIT - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
Amtliche Abkürzung
RIT
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Gefördert werden neu geschaffene Betreuungsplätze, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung erhöhen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)