§ 1 KKN-DBestVO - Basisdaten und landesspezifische Daten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Bestimmung der Basisdaten und der landesspezifischen Daten sowie zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN-Datenbestimmungsverordnung - KKN-DBestVO -)
- Amtliche Abkürzung
- KKN-DBestVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21067
(1) Die für die Erfüllung der Meldepflicht nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) zu übermittelnden Basisdaten mit den technischen Anforderungen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.
(2) Die für die Erfüllung der Meldepflicht nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 3 GKKN zu übermittelnden landesspezifischen Daten mit den technischen Anforderungen ergeben sich aus der Anlage 3.