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  • ab 21.12.2018 (aktuelle Fassung)

§ 1 KKN-DBestVO - Basisdaten und landesspezifische Daten

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Bestimmung der Basisdaten und der landesspezifischen Daten sowie zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN-Datenbestimmungsverordnung - KKN-DBestVO -)
Amtliche Abkürzung
KKN-DBestVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21067

(1) Die für die Erfüllung der Meldepflicht nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) zu übermittelnden Basisdaten mit den technischen Anforderungen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2.

(2) Die für die Erfüllung der Meldepflicht nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 3 GKKN zu übermittelnden landesspezifischen Daten mit den technischen Anforderungen ergeben sich aus der Anlage 3.