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  • ab 01.02.2023 (aktuelle Fassung)

Bereitstellung von Geobasisdaten
(Bereitstellungserlass)

Bibliographie

Titel
Bereitstellung von Geobasisdaten (Bereitstellungserlass)
Redaktionelle Abkürzung
GDBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

RdErl. d. MI v. 21. 12. 2022 - 44-23050-001-01 -

Vom 21. Dezember 2022 (Nds. MBl. 2023 S. 38)

- VORIS 21160 -

Bezug: RdErl. v. 10. 11. 2020 (Nds. MBl. S. 1292, ber. S. 1546)
- VORIS 21160 -

InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Grundsätze1.1
Geobasisdaten1.2
Angaben des amtlichen Vermessungswesens1.2.1
Standardpräsentationen1.2.2
Präsentationen1.2.3
Sonstige Nachweise und Dokumente1.3
Aufgabenwahrnehmung1.4
Arten der Bereitstellung2
Einsicht2.1
Auskunft2.2
Abgabe2.3
Automatisierte Auskunfts- und Abrufverfahren2.4
Geoportale, Web-Applikationen und API2.4.1
Auskunftssysteme Liegenschaftskataster und Festpunkte2.4.2
Abrufverfahren Amtliche Unterlagen2.4.3
Bereitstellung von Eigentumsangaben3
Bereitstellung an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen3.1
Bereitstellung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs3.2
Automatisierter Abruf von Eigentumsangaben3.3
Abruf durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen3.3.1
Abruf durch Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs3.3.2
Nutzung der Geobasisdaten4
Offene Geobasisdaten4.1
Gebührenpflichtige Geobasisdaten4.2
Interne Nutzung4.2.1
Externe Nutzung (Verwertung und öffentliche Wiedergabe)4.2.2
Bereitstellungsaufwand5
Privilegierte Stellen5.1
Einrichtungen oder Unternehmen des Landes5.2
Kommunale Körperschaften5.3
Andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen5.4
Staatliche Hochschulen5.5
Sonstige Regelungen6
Bodenordnungsverfahren6.1
Abgabe sonstiger Nachweise und Dokumente sowie der AFIS- Präsentationsausgaben6.2
Schlussbestimmungen7
BenutzungsprofileAnlage