§ 2 EltBauVO - Begriffsbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)
- Amtliche Abkürzung
- EltBauVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Ein Betriebsraum für elektrische Anlagen (elektrischer Betriebsraum) ist ein Raum, der ausschließlich zur Unterbringung von elektrischen Anlagen nach § 1 dient.