Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 28.09.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 MHüSKRdErl - Gebühren

Bibliographie

Titel
Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV
Redaktionelle Abkürzung
MHüSKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Der für die zuständige Behörde mit der Vorbereitung und Teilnahme für den Sachkundelehrgang und die Prüfung sowie das Ausstellen der Sachkundebescheinigung entstehende Aufwand kann gegenüber den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern sowie Prüflingen gemäß § 1 Nr. 1 Buchst. e i. V. m. Abschnitt V Nr. 1.3.1 der Anlage GOVV geltend gemacht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 20. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1046)